Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig vor Ihrer Buchung durch!
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung im Rahmen von Veranstaltungsverträgen, die mit dem Veranstalter AGILITY-AKADEMIE Jan Dießner – im Folgenden „Veranstalter“ genannt – und dem Kunden / Teilnehmer – im Folgenden „Kunde“ genannt – geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für Verträge zwischen dem Veranstalter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Mit der Anmeldung zu den Ausbildungsgängen, Seminaren, Vorträgen, Praxistraining, bzw. weiterer von der AGILITY-AKADEMIE angebotenen Leistungen erkennt der Kunde diese AGBs an.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der Ausbildungsverträge /Verträge nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Angebots-, Vortrags- und Seminarbeschreibungen oder aus den hieraus resultierenden Angaben in der Teilnahmebestätigung vom Veranstalter. Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen zum Inhalt und Ablauf der Ausbildungen, des Seminars, Praktikums, Workshops, oder sonstigen Veranstaltung (Leistungen) zu erklären, über die der Kunde auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen informiert wird. Zudem behält sich der Veranstalter vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen. Der Veranstalter ist jedoch bemüht, jede mögliche Änderung im Einvernehmen mit den Kunden vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt.
§ 3 Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnahme bzw. das Mitführen von Hunden ist gestattet bzw. erwünscht, wenn es in der Veranstaltungsbeschreibung ausgeschrieben ist. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Auflagen zum Führen eines Hundes in dem Bundesland, in dem die Leistung in Anspruch genommen wird, erfüllt werden. Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund bestehen und der Hund muss einen aktuellen Impfschutz besitzen (Impfausweis ist bei Bedarf vorzulegen). Darüber hinaus versichert der Tierhalter bzw. Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. Der Tierhalter bzw. Kunde haftet für alle Schäden, die durch sein Tier verursacht werden. Hierzu gehören auch Verunreinigungen durch Tiere, die innerhalb und außerhalb der Veranstaltungsräume vom Tierhalter bzw. Kunden unaufgefordert und vollständig zu beseitigen sind. Mit der Anmeldung erklärt jeder Kunde, dass diese Bedingungen erfüllt und akzeptiert sind. § 4 Anmeldung und Bezahlung (Abschluss des Vertrages)
1. Anmeldung:
Der Kunde meldet sich schriftlich online über das Anmeldeformular für eine Veranstaltung / Leistung an. Der Kunde kann sich nur anmelden wenn er sowohl die AGB wie die Nutzungsbedingungen anerkennt. Der Kunde erhält nach Eingang seiner Anmeldung umgehend – freie Plätze vorausgesetzt – eine E-Mail mit einer Teilnahmebestätigung sowie eine Zahlungsaufforderung. Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung kommt der zugrunde liegende Veranstaltungsvertrag rechtsverbindlich zustande. Der Veranstalter verpflichtet sich alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben. Sofern die Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung begrenzt ist, werden die Teilnehmerplätze in der Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben. Der Veranstalter hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, damit ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung abzusagen, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird eine schon gezahlte Teilnahmegebühr zurück erstattet. Der Veranstalter behält sich vor, den Veranstaltungsort zu ändern, sofern dies aus organisatorischen Gründen notwendig sein sollte.
2. Bezahlung und Fälligkeit
Zahlungen für Einzelveranstaltungen werden ab Rechnungsstellung per sofort fällig. Eine Ratenzahlung ist nach Absprache möglich, der Veranstalter behält sich vor Teilzahlungen abzulehnen. Der Veranstalter kann bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen Säumniszuschläge erheben. Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen den Teilnehmerplatz an eine andere Person weiter zu geben. Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. der in Deutschland gesetzlichen Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer von aktuell 19%.
§ 5 Anmeldung für mehrere Personen
Soweit die Anmeldung / Buchung weitere Kunden einschließt, handelt die anmeldende / buchende Person als deren Vertreter. Die anmeldende / buchende Person haftet für die Erfüllung des Vertrages auch für die in die Leistungen einbezogenen weiteren Personen.
§ 6 Rücktritt (Stornierung) durch den Kunden
Ein Rücktritt durch den Kunden ist in schriftlicher Form ohne Angabe von Gründen möglich (gültiges Datum: Eingang der Rücktrittserklärung). Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.
bei Veranstaltungen:
• bis eine Woche vor Beginn der Veranstaltung: 10% des Entgelts für die Veranstaltung
• bei Rücktritt ab einer Woche vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.
Sollte die AGILITY-AKADEMIE einen Ersatzteilnehmer stellen können, erhält der Kunde die Teilnahmegebühren unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % zurück.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
Zur Vermeidung von Stornierungskosten, kann der Kunde auch einen Ersatzteilnehmer benennen.
Der Kunde kann bei Nichtteilnahme einen Ersatzteilnehmer stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Kunde und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
. § 7 Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurück treten;
• Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 5 AGB, wenn sich der Kunde sich vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere Kunden oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden.
• Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn (Einzelveranstaltung, Seminare, Vorträge), wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Dabei wird der eingezahlte Betrag vom Veranstalter voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
• Bei Ausfall des Kursleiters/Referenten/Reiseleiters, z.B. durch plötzliche Erkrankung, und in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen. Der Veranstalter wird sich gegebenenfalls um eine schnellstmögliche Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell darüber hinausgehende Schäden, die einem Kunden durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen.
§ 8 Haftung durch den Veranstalter
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern oder anerkannten Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden und insbesondere Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Alle Begleitpersonen sind durch den Kunden in Kenntnis des Haftungsausschlusses zu setzen. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Der Kunde haftet für die von sich oder seinem Hund verursachten Schäden und muss über einen entsprechenden ausreichenden Versicherungsschutz verfügen.
Daneben gilt bei Reisen ferner:
Für alle Schadensersatzansprüche gegen die AGILITY-AKADEMIE und seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die AGILITY-AKADEMIE für Sachschäden pro Kunde mit maximal der dreifachen Höhe des Leistungspreises. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen die AGILITY-AKADEMIE ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
§ 9 Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
§ 10 Gewährleistung
Der Veranstalter weist darauf hin, dass Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden können, soweit der Kunde es nicht schuldhaft unterlassen hat, dem Veranstalter einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Wird die Leistung in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so ist der Kunde zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn der Kunde dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder diese vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
§ 11 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 12 Foto- und Filmerlaubnis
Während der Veranstaltungen können im Auftrag vom Veranstalter Fotos von Aktivitäten und von Kunden und deren Hunden gemacht werden. Um die bestmögliche Analyse der praktischen Trainings zu gewährleisten, werden bei einigen Veranstaltungen, Fotos der Aktivitäten und von Kunden und deren Hunden erstellt und zur Erläuterung verwendet. Wir zeigen nach einem Seminar eine Fotoauswahl auf unserer AGILITY-AKADEMIE Internetseite, auf der AGILITY-AKADEMIE Facebook- und Instagramseite und verwenden einige Bilder bei Vorträgen, zur Veranschaulichung bei Seminaren, sowie als Lehrmaterial oder für andere kommerzielle Zwecke für die AGILITY-AKADEMIE. Mit Abschluss des Teilnahmevertrages ohne schriftlichen Widerspruch gibt der Kunde sein Einverständnis zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung ohne jegliche Forderung gegenüber des Veranstalters. Die entstandenen Fotos können nach Rücksprache vom Veranstalter zu Werbezwecken genutzt werden. Die Weitergabe des Materials und eine Verwendung durch Dritte ist dabei ausgeschlossen. Die urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte des dabei entstehenden kompletten Materials liegen bei der AGILITY-AKADEMIE.
§ 13 Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
§ 14 Schlussbestimmungen
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Wilhelmshaven. Der Veranstalter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages insgesamt nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit nicht dispositives Gesetzesrecht zur Anwendung kommt, eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt.